Dem Vergleich betreffend den Revers lässt sich für eine durchschnittliche Person somit nur entnehmen, dass auf dem Grundstück Nr. yyy. Quellleitungen verlaufen, auf welche es bei allfälligen Bauarbeiten Rücksicht zu nehmen gilt. Anhaltspunkte, ob eine Quelle auf dem Grundstück Nr. yyy. entspringt oder nur durchgeleitet wird und ob Dritte über einen privatrechtlichen - dinglichen oder obligatorischen - Anspruch zur Nutzung der Quellleitungen oder gar der Quelle verfügen, gehen aus dem Revers nicht hervor.