Als "Quelleneigentümer" bzw. "Quellenbenützer" unterzeichneten den Vergleich O., P., Q., K. und N. Einzig in Ziffer 5 des Vergleichs wird das Wort "Quelle" verwendet; dort wird allerdings nur festgehalten, dass bei einer bleibenden Schädigung oder Zerstörung der "Quelle" die Bauherrschaft Realersatz zu leisten hat. Hinweise auf die Lage der Quelle enthält der Vergleich nicht.