Seite 14 2.1.3 Vorbringen der Berufungsbeklagten Die Berufungsbeklagten verneinen einen Anspruch der Berufungskläger auf Eintragung eines Quellenrechtes zu Lasten des Grundstücks der Berufungsbeklagten und verweisen diesbezüglich auf die Ausführungen der Vorinstanz (act. B 6 S. 17 Rz. 62).