Das Rechtsbegehren Ziffer 3 der Berufungskläger beinhaltet eine Gestaltungsklage im Rahmen einer Grundbuchberichtigungsklage. Konkret geht es um die Einräumung eines dinglichen Rechts, d.h. einer Dienstbarkeit, zu Lasten des Grundstücks Nr. yyy., Grundbuch F., und zugunsten der Grundstücke Nrn. xxx., xyx. und xyy., Grundbuch F. Weil am Grundstück Nr. xyy. Miteigentum zwischen den Berufungsklägern 1 und 2 bzw. am Grundstück Nr. yyy. Miteigentum zwischen den Berufungsbeklagten 1 und 2 besteht, ist hier je von einem unteilbaren Rechtsverhältnis im oben erwähnten Sinne auszugehen.