2016, N. 32 zu Art. 70 ZPO). Ein solcher Fall wird in der Konstellation erblickt, in der ein dinglicher Anspruch auf unteilbare Leistung erhoben wird (zum Beispiel Einräumung einer Dienstbarkeit bei einer im Miteigentum stehenden Liegenschaft (RUGGLE, a.a.O., N. 18 zu Art. 70 ZPO).