In Ziffer 2 der Klage bzw. Ziffer 3 der Berufung stellen sie den Antrag, das soeben erwähnte Quellrecht auf den entsprechenden Grundstücken als Recht bzw. als Last einzutragen. Ist nach dem Gesagten eine Gestaltungsklage möglich, welche der Feststellungsklage inhaltlich vollständig entspricht, fehlt es am Feststellungsinteresse und auf das entsprechende Begehren ist nicht einzutreten.