Die klägerischen Grundstücke liegen nördlich des G.-Bachs in F. Die Beklagten und Berufungsbeklagten 1 und 2 (nachfolgend Berufungsbeklagte 1 und 2) sind hälftige Miteigentümer des Grundstücks Nr. yyy., welches südlich des G.-Bachs gelegen ist. Im Geoportal-Kartenausschnitt ist die Lage der Grundstücke der Berufungskläger 1 bis 3 mit gelben Rauten und die Lage des Grundstücks der Berufungsbeklagten 1 und 2 mit einem violetten Kreis markiert. [Grafik]