A. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet eine Grundbuchberichtigungsklage. Alle beteiligten Grundstücke sind im Grundbuch der im Appenzeller Vorderland gelegenen Gemeinde F. erfasst. Der Kläger und Berufungskläger 1 (nachfolgend Berufungskläger 1) ist Alleineigentümer des Grundstücks Nr. xxx. Das Grundstück Nr. xyy. befindet sich im hälftigen Miteigentum der Kläger und Berufungskläger 1 und 2 (nachfolgend Berufungskläger 1 und 2). Der Kläger und Berufungskläger 3 (nachfolgend Berufungskläger 3) ist Alleineigentümer des Grundstücks Nr. xyx. Die klägerischen Grundstücke liegen nördlich des G.-Bachs in F.