4. Eventualiter sei die Angelegenheit zu neuer Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MWST) für beide Instanzen zu Lasten der Berufungsbeklagten. b) der Beklagten und Berufungsbeklagten 1 und 2: im erstinstanzlichen Verfahren: 1. Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Kläger. Seite 2 im Berufungsverfahren: