B. Prozessgeschichte vor Kantonsgericht Am 7. Dezember 2020 gelangten die Berufungskläger an das Vermittleramt Kreis 3. Da keine Einigung erfolgte, wurde am 10. Februar 2021 die Klagebewilligung erteilt (act. B 14/1). Am 5. Mai 2021 reichten die Berufungskläger Klage beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden ein (act. B 14/1). Das Verfahren wurde zunächst dem Einzelrichter in Zivilsachen zur Beurteilung zugewiesen (act. B 14/5: Verfahren Nr. ZE1 21 5). Die Klageantwort des Berufungsbeklagten datiert vom 23. Juni 2021 (act.