Das Grundstück Nr. xxx verfügt derzeit über kein Fahrwegrecht zur öffentlichen Strasse. Es besteht jedoch zugunsten des Grundstücks Nr. xxx und zulasten der Grundstücke Nr. xyx und Nr. xxyy ein öffentliches Fusswegrecht (roter Weg; act. B 14/3/1). Zudem besteht ein Fussweg in westlicher Richtung über die Grundstücke Nr. xyx und Nr. xyxy zum Grundstück Nr. xzx (grüner Weg; act. B 14/3/1 und 14/3/3). In südlicher Richtung besteht ein öffentliches Fusswegrecht zu Lasten des Grundstücks Nr.