entsprechende Grundbuch-anmeldung vorzunehmen Seite 2 4. Es sei die von den Klägern dem Beklagten für die Einräumung des ungehinderten und unbeschränkten Fuss- und Fahrwegrechtes bzw. des unbeschränkten Fuss- und beschränkten Fahrwegrechts geschuldete Entschädigungssumme festzusetzen.