Berufungskläger 2 B. Kläger beide vertreten durch: RA AB. Berufungsbeklagter C. Beklagter vertreten durch: RA CC. Gegenstand Einräumung und Eintragung eines Notwegrechts Berufung gegen das Urteil des Kantonsgerichts ZA1 22 2 vom 21. April 2022 Rechtsbegehren a) der Kläger und Berufungskläger: im erstinstanzlichen Verfahren: