2. Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 2'500.00, werden der Berufungsklägerin auferlegt und mit dem von ihr geleisteten Vorschuss von CHF 4‘000.00 verrechnet. Die Gerichtskasse wird angewiesen, der Berufungsklägerin den restlichen Vorschuss von CHF 1'500.00 zurückzuerstatten. 3. Die Berufungsklägerin hat dem Berufungsbeklagten für die Kosten seiner Rechtsvertretung im Berufungsverfahren mit CHF 3'157.75 (inkl. Barauslagen und Mehrwertsteuer) zu entschädigen.