Seite 11 Daher könne sich der Berufungsbeklagte voraussetzungslos gegen das Bauprojekt der Berufungsklägerin zur Wehr setzen (act. B 4, S. 14). Der Berufungsklägerin sei somit die Ausführung ihres Bauvorhabens zu untersagen (act. B 4, S. 16). Dagegen wehrt sich die Berufungsklägerin mit ihrer Berufung.