Das Urteil des Obergerichts betreffend Baubewilligung erging am 27. Februar 2020 (act. B 5/21: Verfahren Nr. O4V 19 14), woraufhin die Sistierung des Zivilverfahrens mit Verfügung vom 18. September 2020 aufgehoben wurde (act. B 5/40). Die Klageantwort der Berufungsklägerin datiert vom 19. Oktober 2020 (act. B 5/41). Die Hauptverhandlung wurde am 14. Januar 2021 durchgeführt (act. B 5/48). Das Urteil des Kantonsgerichts erging gleichentags und wurde den Parteien schriftlich im Dispositiv am 15. Januar 2021 zugestellt (act. B 5/54). Mit Eingabe vom 20. Januar 2021 verlangte die Berufungsklägerin eine schriftliche Urteilsbegründung (act.