Am 28. September 2017 gelangte der Berufungsbeklagte an das Vermittleramt Kreis 3. Da keine Einigung erfolgte, wurde am 22. November 2017 die Klagebewilligung erteilt (act. B 5/3/4). Am 5. März 2018 reichte der Berufungsbeklagte Klage beim Kantonsgericht ein (act. B 5/1). Mit Verfügung vom 10. April 2018 wurde das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des parallel laufenden öffentlich-rechtlichen Baubewilligungsverfahren sistiert (act. B 5/10). Das Urteil des Obergerichts betreffend Baubewilligung erging am 27. Februar 2020 (act.