B 5/44/1). Mit Bau- und Einspracheentscheid vom 13. September 2017 bewilligte die Baubewilligungskommission C. das Bauvorhaben und wies die dagegen erhobenen Einsprachen ab beziehungsweise verwies diese bezüglich eines zulasten der Bauparzellen Nr. xxxx und Nr. xxxy geltenden begrenzten Bauverbots auf den Zivilrechtsweg (act. B 5/3/14). Gegen den Bau- und Einspracheentscheid erhob der Berufungsbeklagte – zusammen mit anderen Rekurrenten – am 4. Oktober 2017 Rekurs beim Departement Bau und Volkswirtschaft (act. 5/3/1). [Grafik] (Auszug aus Geoportal, erstellt am 30. April 2024) B. Prozessgeschichte vor Kantonsgericht