1. Das Urteil des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden vom 14. Januar 2021 (Verfahren ZA1 18 2) sei aufzuheben und die Klage sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MWST) für beide Instanzen zu Lasten des Klägers und Berufungsbeklagten. Seite 2 Sachverhalt A. Übersicht