1. Es wird Vormerk genommen, dass der Entscheid des Kantonsgerichts vom 27. Oktober 2020 in den Ziffern 1, 2, 5, und 6 nicht angefochten und damit vollstreckbar geworden ist. 2. Die Berufung wird abgewiesen. 3. Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 8'000.00, werden dem Berufungskläger auferlegt, unter Verrechnung des geleisteten Kostenvorschusses in der Höhe von CHF 15'000.00. Die Gerichtskasse wird angewiesen, dem Berufungskläger den Restbetrag in der Höhe von CHF 7'000.00 zurückzuerstatten.