Seite 43 weil kein vertragliches Wohnrecht besteht. Insgesamt betrage der Anrechnungswert damit CHF 203'049.00. 2.5.2 Beurteilung Die von der Vorinstanz festgestellten Werte stützen sich namentlich auf die landwirtschaftliche Grundstücksschätzung des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom 13. Februar 2014, wobei die Grundstücke Nr. 0001 und 0002 zusammen geschätzt worden sind (act. B4/3.6). Mit anderen Worten wurde das Nebengrundstück Nr. 0002 mitgeschätzt (vgl. auch den Grundbuchauszug act. B4/3.3 und 3.4).