2.5 Anrechnungswert 2.5.1 Vorinstanzliches Urteil Gemäss Vorinstanz beträgt der doppelte Ertragswert der landwirtschaftlichen Nutzungsfläche des Grundstücks Nr. 0001 CHF 2'000.00. Der Ertragswert der nichtlandwirtschaftlichen Nutzung der Wohnbaute auf diesem Grundstück ist CHF 200'000.00 und der Ertragswert des Grundstücks Grundbuch C. Nr. 0002 beläuft sich auf CHF 1'049.00. Der vom Kläger geltend gemachte Abzug des Wohnrechts könne nicht berücksichtigt werden,