Seite 38 Berufungskläger habe auf die Eintragung grundbuchlicher Dienstbarkeiten verzichtet, was er sich anrechnen lassen müsse (act. B8, Rz. 80). 2.3.6.5 Beurteilung Grundsätzlich gibt die fehlend gesicherte Zufahrt und die Unterschreitung der Grenzabstände keinen Anspruch auf die Zuweisung des Grundstücks Nr. 0001. Indessen stellt sich die Frage, ob dies als Kriterium zu den persönlichen Verhältnissen hinzuzurechnen ist.