Seite 36 Wie erwähnt befindet sich der Berufungsbeklagte 8 in zeitlicher Hinsicht noch nicht in der Phase der Nachfolgeplanung, womit auch die Frage eines Stöcklis noch nicht zu beantworten ist. Damit hat die Frage, ob der Berufungsbeklagte 8 in Zukunft Anspruch auf ein Stöckli hat bzw. inwiefern es für seinen Betrieb von Vorteil wäre, wenn er auf dem Grundstück Nr. 0001 wohnen könnte, keinen Einfluss auf den Zuweisungsentscheid bzw. ist neutral zu werten.