Seite 35 unterstützen und bei Bedarf einspringen könne. Müsste der bisherige Betriebsinhaber bei Übergabe des Betriebs den Hof verlassen, könne dies ihn dazu veranlassen, die Hofübergabe zu lange hinauszuzögern (Urteil des Bundesgerichts 1A_19/2001 vom 22. August 2001 E. 3d). Mit anderen Worten ist das vom Berufungskläger vorgebrachte Kriterium namentlich in Zusammenhang mit den Auswirkungen auf die Nachfolgeregelung zu prüfen. Der Bedarf an ein Stöckli begründet (per se) hingegen keinen Anspruch auf die Zuweisung des landwirtschaftlichen Grundstücks.