Der Berufungskläger behauptet ausserdem neu, dass der Berufungsbeklagte 8 seit 2020 zusätzlich 2 ha Land pachte. Wie die Berufungsbeklagten zutreffend vorbringen, macht der Berufungskläger keine Ausführungen dazu, weshalb diese neue Behauptung mit Blick auf das Novenrecht zulässig ist (vgl. act. Seite 32 B8, Rz. 121). Auf diese Behauptung ist damit nicht weiter einzugehen und der Beweisantrag auf Einholen eines Amtsberichts ist abzuweisen.