Weiter würden die Flächenverzeichnisse 2003 bis 2018 belegen, dass der Berufungsbeklagte 8 das Grundstück Nr. 0001 seit 2003 bewirtschafte. Dies sei entgegen der Ansicht des Berufungsklägers relevant. Der Berufungskläger habe die Fläche westlich der [...] eigenmächtig für sich in Anspruch genommen (act. B8, Rz. 76).