2.3.4.4 Vorbringen der Berufungsbeklagten vor dem Obergericht Die Berufungsbeklagten machen geltend, dass die Vorinstanz die Vorbringen zur Betriebsvergrösserung des Berufungsklägers zu Recht aus dem Recht gewiesen habe. Auch soweit der Berufungskläger behaupte, es seien zur Betriebssicherung immer wieder Investitionen nötig, habe die Vorinstanz diese Behauptungen richtigerweise aus dem Recht gewiesen (act. B8, Rz. 63).