Am 22. Dezember 2022 reichte der Berufungskläger zudem ein Betriebsdatenblatt für den Betrieb von ihm und seinem Sohn für das Jahr 2022 vom 29. November 2022 ein. Das Betriebsdatenblatt bestätige, dass es sich beim Betrieb des Klägers und seines Sohnes um eine Betriebsgemeinschaft handle, was zuvor von den Berufungsbeklagten bestritten worden sei. Ausserdem gehe hervor, dass die SAK auf 2.357 gestiegen sei. Zusammen mit dem betriebseigenen Wald mit 9.3 ha erhöhe sich die SAK um 0.121 auf total 2.48 gemäss BGBB (act. B21).