Der Berufungsbeklagte 8 bewirtschafte zudem seit 2020 zusätzliches Pachtland von ca. 2 ha. Damit habe der Berufungsbeklagte 8 ebenfalls seinen Betrieb vergrössert. Es werde beantragt, einen Amtsbericht beim Landwirtschaftsamt betreffend Direktzahlungen einzuholen (act. B1, Rz. 64). Der Berufungskläger kritisiert, die Vorinstanz habe die Verhältnisse betreffend das Grundstück Nr. 0001 nicht richtig dargestellt. Nicht nur der Berufungsbeklagte 8, sondern auch er, der Berufungskläger bewirtschafte einen Teil der Fläche des Grundstücks