2.3.4.3 Vorbringen des Berufungsklägers vor dem Obergericht Der Berufungskläger bestreitet, dass er den Betrieb erst acht Jahre vor seiner Pensionierung habe vergrössern wollen (act. B1, Rz. 26). Der Erwerb der Parzelle Nr. 0007 stelle eine Strukturverbesserung des landwirtschaftlichen Gewerbes dar, was zu berücksichtigen sei (act. B1, Rz. 29).