Seite 29 B3/34, Rz. 36). Die Feststellungsverfügung der Bodenrechtskommission vom 19. August 2019 weise ausserdem aus, dass das Grundeigentum zusammen mit den zugepachteten Grundstücken eine wirtschaftliche, funktionale und räumliche Einheit bilden würden (act. B4/43, Rz. 54).