B4/15, Rz. 30). Dies gelte umso mehr, als der Berufungskläger mit 1.67 SAK im Vergleich zum Berufungsbeklagten 8 mit 1.615 SAK bereits ohne Zuweisung über einen grösseren Betrieb verfüge (act. B4/43, Rz. 34). Der Berufungsbeklagte 8 habe sich gegen die eigenmächtige Inanspruchnahme der Wiese westlich der [...] nicht gewehrt, weil er im Rahmen möglicher einvernehmlicher Lösungen einen Landabtausch offeriert habe (act.