Seite 25 2.3.2.5 Beurteilung Gemäss Auszug aus der Homepage des […] (Betrieb des Berufungsklägers) unter der Sparte "Über uns" wird der Betrieb von Sohn H. und Vater A. bewirtschaftet. Seit Frühling 2017 führe H. den Betrieb, während A. einer auswärtigen Tätigkeit (80% Pensum bzw. gemäss Auszug vom 3. September 2019: 70% Pensum) nachgehe. Auch die Ehefrau und Mutter gehe einer ausserhäuslichen Tätigkeit nach und sei für den Haushalt, den Garten und den Blumenschmuck am Haus verantwortlich (act. B4/16.11 und act. B4/44.23).