2.3.2 Ausserbetriebliche Tätigkeiten bzw. Angewiesenheit auf das Einkommen aus dem Betrieb 2.3.2.1 Vorbringen der Parteien vor der Vorinstanz Der Berufungskläger führte aus, dass er sowohl über ein eigenes landwirtschaftliches Gewerbe verfüge als auch nachweislich Selbstbewirtschafter sei (act. B4/23, S. 2). Der Betrieb mit einer landwirtschaftlichen Fläche von 30.1 ha werde von ihm und seiner Ehefrau bewirtschaftet (act. B4/33, Rz. 23). Das Argument, der Berufungsbeklagte 8 sei zur