Dieser muss in Anbetracht der Umstände im Einzelfall festgelegt werden. Leitlinie ist dabei die strukturpolitische Stossrichtung des Arrondierungsprinzips, ökologisch und wirtschaftlich fragwürdige Betriebsstrukturen, insbesondere lange Anfahrts- und Transportwege zu verhindern. Seite 16 Ausgangspunkt der Beurteilung ist die Distanz zwischen Betriebszentrum und dem zu erwerbenden Grundstück (BENNO STUDER, a.a.O., N. 32 zu Art. 63 BGBB). In subjektiver Hinsicht wird für den Zuweisungsanspruch vorausgesetzt, dass der Ansprecher Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes ist.