BGBB kann ein Erbe, wenn sich in der Erbschaft ein landwirtschaftliches Grundstück befindet, das nicht zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehört, dessen Zuweisung zum doppelten Ertragswert verlangen, wenn er Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes ist oder über ein solches wirtschaftlich verfügt und das Grundstück im ortsüblichen Bewirtschaftungsbereich dieses Gewerbes liegt. Mit dieser Regelung soll die Struktur bestehender landwirtschaftlicher Gewerbe verbessert werden. Dies bedeutet, dass lebensfähige Betriebe als Ganzes erhalten bleiben sollen und kleinere Betriebe sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Existenzbasis zu verbessern.