Das BGBB umfasst spezialgesetzliche Bestimmungen über privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Beschränkungen des Verkehrs mit landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken. Es bezweckt namentlich das bäuerliche Grundeigentum zu fördern und Familienbetriebe als Grundlage eines gesunden Bauernstandes und einer leistungsfähigen, auf eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung ausgerichteten Landwirtschaft zu erhalten und ihre Struktur zu verbessern (Art. 1 Abs. 1 BGBB).