Das Betriebsdatenblatt hat der Berufungskläger innert der mit Verfügung vom 15. Dezember 2022 gesetzten Frist zur Einreichung von allfälligen Bemerkungen zur Berufungsantwort am 22. Dezember 2022 eingereicht (act. B20 f.). Davor war das Verfahren für die Dauer von aussergerichtlichen Vergleichsgesprächen sistiert (vgl. Verfügung vom 29. April 2021, act. B11). Mit der genannten Verfügung vom 15. Dezember 2022 wurde die Sistierung aufgehoben. Mit der Sistierung fallen sowohl gesetzliche als auch gerichtliche Fristen und Termine dahin (ROGER WEBER, Kurzkommentar ZPO, 3. Aufl. 2021, N. 15 zu Art.