Mit der Noveneingabe vom 22. Dezember 2022 reicht der Berufungskläger ein Betriebsdatenblatt des Betriebs des Berufungsklägers und seines Sohnes für das Jahr 2022 ein. Es laufe noch eine offene Frist, weshalb das neue Beweismittel zu berücksichtigen sei. Das Betriebsdatenblatt bestätige, dass es sich beim Betrieb um eine Betriebsgemeinschaft handle. Es gehe zudem hervor, dass die SAK auf 2.357 gestiegen sei im Vergleich zu den vormals 16 ha Eigenland mit 1.927 SAK. Zusammen mit dem betriebseigenen Wald erhöhe sich die SAK auf 2.48.