1.1 Eintretensvoraussetzungen Die Vorinstanz ist von einem Streitwert von CHF 183'049.00 ausgegangen. Dieser setzt sich aus CHF 2'000.00 (doppelter Ertragswert der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Grundstücks Nr. 0001); CHF 200'000.00 (Anrechnungswert für den nichtlandwirtschaftlichen Teil des Grundstücks Nr. 0001) und CHF 1'049.00 (Anrechnungswert für den nichtlandwirtschaftlichen Teil des Grundstücks Nr. 0002) zusammen.