6. Das Grundbuchamt C. wird mit Eintritt der Rechtskraft angewiesen, den Beklagten 8 als Alleineigentümer des Grundstück GB C. Nr. 0002, E., einzutragen. Seite 7 7. Die Gerichtskosten, bestehend aus CHF 400.00 Kosten Schlichtungsverfahren CHF 13'500.00 Entscheidgebühr CHF 13'900.00 insgesamt