Der Amtsbericht der Bodenrechtskommission datiert vom 5. März 2020 (act. B4/73). Am 30. April 2020 wurde die Bodenrechtskommission um eine ergänzende Auskunft ersucht, welche sie dem Kantonsgericht am 4. Mai 2020 eingereicht hat. Die Hauptverhandlung fand am 27. Oktober 2020 in Trogen statt (act. B4/96 ff.). Das Kantonsgericht fällte gleichentags das Urteil. Das Urteils-Dispositiv wurde am 30. Oktober 2020 versandt (act. B4/101) und lautet wie folgt: 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte 1 zu 1/2 und die Beklagten 2 bis 9 sowie der Kläger je zu 1/18 am Nachlass des am XX.XX.2015 verstorbenen F. sel. berechtigt sind.