b) Sollte der beantragte Bodenabtausch gemäss Ziff. 7 lit. a) vorstehend nicht berücksichtigt werden, wird der Eventualantrag in Ziff. 5 des Rechtsbegehrens subeventualiter anerkannt, wenn der Kläger verpflichtet wird, mit dem Beklagten 8 betreffend Nutzung der Verbindungsstrasse zwischen den beiden [...], welche zum Grundstück Grundbuch C. Nr. 0003 führen, eine verbindliche und grundbuchlich eingetragene Regelung zu treffen. 8. a) Eventualantrag: Sollte das Gericht wider Erwarten die Grundstücke Grundbuch C. Nr. 0001 und Nr. 0002 dem Kläger zuweisen, sei die Zuweisung in Anrechnung an