2. Es sei festzustellen, dass B1. als Ehefrau des Erblassers zu 1/2 am Nachlass des am XX.XX.2015 verstorbenen F. berechtigt ist und A., B2., B3., B4., B5., B6., B7., B8. und B9. als Nachkommen des Erblassers je zu 1/18 am Nachlass des am XX.XX.2015 verstorbenen F. berechtigt sind. 3. B1. sei ein unentgeltliches lebenslängliches Wohnrecht für das Wohnhaus auf dem Grundstück Grundbuch C. Nr. 0001, D., einzuräumen und sie sei zu verpflichten, die durch die Nutzung dieses Wohnhauses entstehenden Nebenkosten zu tragen.