Frauenunterhaltsbeiträge: Die Berufungsklägerin beantragt im Berufungsverfahren in Ziff. 3 ihres Rechtsbegehrens ab Rechtskraft des Scheidungsurteils persönliche monatliche Unterhaltsbeiträge von CHF 550.00 bis 31. Juli 2022, von CHF 970.00 ab August 2022 bis Juli 2025 sowie von CHF 1'620.00 ab August 2025 bis 30. April 2028 bzw. bis zum Eintritt ins ordentliche AHV- Alter des Berufungsbeklagten. Dies ergibt einen Zeitraum von 104,5 Monaten. Die Berufungsklägerin hat Unterhaltsbeiträge von CHF 19'525.00 (35,5 x 550), CHF 34'920.00 (36 x 970) und CHF 53'460.00 (33 x 1620), insgesamt CHF 107'905.00, verlangt. Der Berufungsbeklagte hat mit der Anschlussberufung in Ziff.