Unterhalt D.: Die Berufungsklägerin beantragt im Berufungsverfahren in Ziff. 2.1 ihres Rechtsbegehrens ab Rechtskraft des Scheidungsurteils für D. einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 750.00. Die Unterhaltsbeiträge sind ab Rechtskraft des Scheidungspunktes bzw. ab 20. August 2019 geschuldet (vgl. oben Erwägung 2.4), was bis zur Beendigung der Unterhaltspflicht am 31. Juli 2022 einen Zeitraum von 35,5 Monaten ausmacht. Insgesamt hat die Berufungsklägerin Unterhaltsbeiträge für D. von CHF 26'625.00.00 (35,5 x 750) gefordert. Der Berufungsbeklagte hat mit der Anschlussberufung in Ziff.