Entscheidend ist folglich, in welchem Mass die Parteien im Ergebnis mit ihren Rechtsbegehren durchdringen; massgebend ist das Gesamtergebnis des Prozesses in der Hauptsache, während es nicht darauf ankommt, wie über einzelne Angriffs- oder Verteidigungsmittel entschieden wurde (Urteil des Bundesgerichts 4A_442/2021 vom 8. Februar 2022 E. 3.2, zur Publikation vorgesehen). Zunächst wird der Blick auf die einzelnen umstrittenen Positionen geworfen.