4.3 Parteivorbringen im Berufungsverfahren Die Berufungsklägerin lässt ergänzen (act. B 1 S. 11 f., act. B 12 S. 5), der Ausgleichsbetrag von CHF 49‘864.70 per 1. Januar 2017 sei von der Vorinstanz errechnet worden, bevor das Bundesgericht sich klar zum Teilungszeitpunkt für übergangsrechtliche Fälle geäussert habe.