Seite 67 Ehe von beiden Ehegatten CHF 89‘520.75 erworben worden. Dieser Betrag sei hälftig zu teilen. Dies ergebe einen Betrag von CHF 44‘760.36. Abzüglich des eigenen Guthabens der Ehefrau von CHF 16‘465.27 resultiere ein Ausgleichsbetrag von CHF 28‘295.09, den der Ehemann der Ehefrau aus seinem Pensionskassenguthaben zu überweisen habe.